GKV und PKV – die wichtigsten Unterschiede


In Deutschland gibt es neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zusätzlich die privaten Krankenversicherungen (PKV). Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile. Wer zwischen PKV und GKV wählen kann, sollte deswegen gewissenhaft abwägen. Wissenswerte Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung gibt es hierbei vor allem bei der Beitragsberechnung, dem Leistungsumfang und den Zusatzoptionen.

Wie unterscheiden sich GKV und PKV?

Karte einer Krankenkasse im Geldbeutel
Pixabay – Blickpixel

Die privaten Krankenversicherungen locken mit einigen, attraktiven Versprechungen, wie kürzeren Wartezeiten, Chefarztbehandlungen und Einzelzimmern im Fall einer Krankenhausbehandlung. Auch die Möglichkeit, auf spezielle Medikamente schneller zugreifen zu können, kann ein Teil der Leistung sein. Diese Vorteile sind jedoch meist nur dann enthalten, wenn Patienten sich für einen teuren Tarif entscheiden. Die günstigeren Tarife decken im Regelfall nur den Mindestschutz. Aus diesem Grund ist der Wechsel zur PKV nur dann sinnvoll, wenn man die Möglichkeit hat, genug zu investieren.

Bei der gesetzlichen Krankenkasse handelt es sich wiederum um ein Solidarsystem, in dem alle Versicherungsnehmer gleich behandelt werde und denselben Schutz genießen. Dabei ist es nicht relevant, wie viel sie einzahlen. Private Zusatzversicherungen können abgeschlossen werden, um mehr Leistungen zu genießen, sind jedoch weder Pflicht noch notwendig, um ausreichend versorgt zu werden.

Gesetzliche Krankenversicherung – das Solidaritätsprinzip 

In die gesetzlichen Krankenversicherungen muss jeder einzahlen. Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 5.362,50 Euro sind automatisch gesetzlich versichert. Besserverdienende, Selbstständige und Beamte können freiwillig beitreten. Es spielt hierbei keine Rolle, welches Alter der Versicherungsnehmer hat und ob Vorerkrankungen vorliegen. Weder für den Eintritt noch für die Beitragszahlungen.

Der Beitrag richtet sich ausschließlich nach dem Einkommen. Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse leisten 14,6 Prozent ihres Einkommens, plus einen Zusatzbeitrag, den die jeweiligen Kassen angeben. Der Arbeitnehmer übernimmt die Hälfte dieser Abgaben, allerdings nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro im Monat.Wer weniger verdient, zahlt somit auch nur wenig in die Krankenversicherung ein, bekommt jedoch die vollen Leistungen, die von Besserverdienenden mitfinanziert werden.

Kinder können mitversichert werden

Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen können über die gesetzliche Familienversicherung mitversichert werden, ohne, dass die Beitragszahlungen sich erhöhen.

Private Krankenversicherung: Alter und Vorerkrankungen entscheidend

In die PKV dürfen nur Beamte, Selbstständige, Studenten sowie Angestellte mit einem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeldgrenze eintreten. 2021 und 2022 liegt diese Grenze bei 64.350 Euro brutto jährlich. Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Prämie, solange diese nicht über 385 Euro im Monat liegt. Einer der größten wissenswerten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist, dass die PKV sich ihre Kunden aussuchen kann.

Dies geschieht vor allem anhand des Alters und der Vorerkrankungen. Sieht die Krankenkasse ein zu hohes Risiko, dass Kunden über einen längeren Zeitraum hohe Kosten verursachen könnten, können sie den Beitritt ablehnen.Auch die Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ist nicht möglich. Diese müssen eigenständig versichert werden und somit auch selbst Beträge entrichten.

Wechsel sollte vorab wohl überlegt sein

Deswegen ist es wichtig, genau zu berechnen, ob ein Wechsel sich in solchen Fällen wirklich lohnt. Auch sollte beachtet werden, dass die private Krankenversicherung mit steigendem Alter und verschlechtertem Gesundheitszustand teurer werden kann, da sich die Beitrage genau an diesen Faktoren bemessen.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung

  • umfassendere Leistungen bei vielen Behandlungen (z.B. Zahnarzt)
  • freie Wahl bei Fachärzten und Kliniken
  • in der Regel: höheres Leistungsniveau bei alternativen Behandlungsmethoden (z.B. Pflanzenheilkunde)
  • Minimal abgeschlossene Leistungen können nicht im Nachhinein gekürzt werden

Abgesehen von Chefarztbehandlungen und Einzelzimmern in Krankenhäusern bieten die privaten Krankenversicherungen, je nach Tarif, noch einige andere Vorteile. Im Falle einer zahnärztlichen Behandlung können Kunden auf umfassendere Leistungen zurückgreifen, als gesetzlich Versicherte. Bei Fachärzten und Kliniken haben Kunden meist die freie Wahl und müssen sich nicht auf Kassenärzte und die nächstgelegene Klinik verlassen.

Auch im Falle von alternativen Behandlungsmethoden haben die privaten Krankenversicherungen meist ein höheres Leistungsniveau und erstatten deutlich mehr Kosten zurück. Dies gilt nicht nur für Homöopathie, sondern auch für Sehhilfen und Brillen, bei denen die gesetzlichen Krankenkassen nur im Härtefall Kosten übernehmen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Leistungen, die man einmal abgeschlossen hat, nicht im Nachhinein einfach gekürzt werden können. Auf der anderen Seite lassen sich zusätzliche Leistungen jedoch auch nicht problemlos ergänzen, wenn medizinische Fortschritte dies sinnvoll werden lassen. Was nicht vorher festgelegt ist, wird nicht erstattet, deswegen ist es wichtig, genau hierauf zu achten, wenn man eine private Krankenversicherung abschließt.

Tarife bei PKV unterschiedlich

Welche Behandlungen genau übernommen werden, liegt immer an den einzelnen Tarifen, die abgeschlossen werden können. Die PKV gleicht somit einem Baukasten, bei dem sich jeder Versicherte nach seinen Wünschen, Art und Umfang der Leistungen versichern kann.

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichern
  • Keine Vorkasse bei Leistungen
  • Laufende Aktualisierung des Hilfsmittelkatalogs
  • Mehr Therapiemöglichkeiten bei psychischen Erkrankungen
  • Krankengeld auch im Krankheitsfall der Kinder

Neben der Möglichkeit, Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitzuversichern und dem Solidaritätsprinzip, haben die gesetzlichen Krankenversicherungen auch in ihren Leistungen Vorteile, die bei einem Wechsel auf jeden Fall mitbedacht werden sollten.Vor allem in der Abrechnung der erbrachten Leistungen gibt es wissenswerte Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Während die Leistungen, wie Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Rezepte, direkt mit der GKV abgerechnet werden, müssen Kunden der PKV meist in Vorkasse gehen und bekomme diese dann zurückerstattet. Bei Rezepten geschieht dies meist im vollen Umfang, während bei den Gesetzlichen eine Zuzahlung von fünf bis zehn Euro anfällt. Auch bei Hilfsmitteln fällt diese Zuzahlung an.

Es besteht jedoch der große Vorteil, dass der Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen laufend aktualisiert wird, sodass eine deutlich breitere Auswahl möglich ist. Hierbei wird meist schnell auf technische und medizinische Fortschritte reagiert, während die Kataloge der privaten Krankenversicherungen eingeschränkter sind und der Erstattungsumfang oftmals auch begrenzter ist.

Dies hat zur Folge, dass die GKV in dieser Hinsicht meist die besseren Leistungen erbringt. Wenn es um psychische Erkrankungen geht, leisten die gesetzlichen Krankenkassen in vielen Fällen deutlich mehr als die Privaten. Während die meisten Tarife nur eine Psychotherapie mit 20 bis 30 Sitzungen abdecken, ist es bei der GKV möglich, bis zu 300 Behandlungssitzungen wahrzunehmen. Dies gilt für zugelassene Therapien im Bereich psychische Gesundheit und mit einer Genehmigung, durch die jeweilige Kasse.

Da in der gesetzlichen Versicherung Kinder mitversichert werden können, gilt auch das Krankengeld des Versicherten, wenn die mitversicherten Kinder erkranken. Dies ist bei den Privaten meist nicht der Fall. Krankengeld wird ab dem 43. Krankheitstag in einer Höhe von 70 Prozent des Bruttogehalts beziehungsweise 90 Prozent des Nettogehalts gezahlt und soll sicherstellen, dass Erkrankte außerhalb der Lohnfortzahlung finanziell abgesichert sind. In der privaten Krankenversicherung werden diese Zahlungen je nach Tarif festgelegt und können weit unter den Leistungen der GKV liegen.

Fazit

Vor einem Wechsel sollten Leistungen, Beitragszahlungen und Voraussetzungen eindeutig geklärt und durchgerechnet werden. Zusätzlich sollte sichergestellt sein, dass sich Versicherungsnehmer auch über einen längeren Zeitraum leisten können, zu wechseln. Ein Rückwechsel in die gesetzlichen Krankenversicherungen ist meist nicht problemlos möglich

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