Mutterschaftsgeld: Antragstellung bei der AOK – Nützliche Tipps für Eltern

Was ist das Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld Antragstellung bei der AOK – Nützliche Tipps für ElternEine Schwangerschaft ist grundsätzlich ja ein freudiges Ereignis. Das Ereignis der Geburt wird sehnlich von der ganzen Familie erwartet. Der Vater, die werdende Mutter, die Oma und der Opa freuen sich gemeinsam auf die Geburt des neuen Zuwachses eines neuen Mitglieds in der Familie. Dadurch können auch verschiedene Bereiche abgedeckt werden und damit auch noch gemeinsam ein freudiges Ereignis gefeiert werden. Was aber unter Umständen Sorgen bereitet, ist die finanzielle Absicherung während der Schwangerschaft. Der Staat fördert die Schwangerschaft aber mit finanziellen Hilfen. Wenn man schwanger ist und sich als werdende Mutter zählen darf, dann hat man unter bestimmten Bedingungen einen besonderen Anspruch auf eine finanzielle Hilfe. Die finanzielle Hilfe, die Sie in Anspruch nehmen kann, ist das sogenannte Mutterschaftsgeld.

Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Mutterschaftsgeldes

Die Voraussetzung ist eine während eines davor bestehenden Dienstverhältnisses bestehende Krankenversicherung. Wenn diese Voraussetzung auf Sie zutrifft, dann können Sie also mittels eines Antrag mit einem Formular den Anspruch zur Anmeldung auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse stellen. Aber nicht nur dann, wenn alle Bedingungen zutreffen, können Sie auch ein Formuler ausfüllen und damit einen Antrag zum Mutterschaftsgeld stellen. Der Anspruch wird dann von der Krankenkasse geprüft. Das Personal bei der Krankenkasse gibt Ihnen bei Fragen auch sehr gerne Auskunft zum Mutterschutz. Die Beratung steht jeder Frau bei Fragen zur Verfügung. Hier brauchen Sie sich einfach an Ihre Aok wenden und die Berater sagen Ihnen, ab wann Sie Anspruch auf Mutterschutz haben. Ab wann bekommen Sie das Geld? Die Anmeldung mit dem Formular für den Bezug von Mutterschaftsgeld sollte so früh als möglich gestellt werden.

Grundsätzlich wird der Mutterschutz bereits während der letzten sechs Wochen vor der Geburt zur Bezahlung gewährt. Danach, also nach der Geburt des Kindes, wird die Bezahlung für die ersten acht Wochen nach der Geburt durchgeführt. Damit ist auch der gesetzliche Anspruch des Mutterschutzes gedeckt. Sollten Sie Zwilling gebähren, dann verlängert sich auch der Anspruch des Mutterschutzes auf bis zu 12 Wochen.

Antragstellung bei der AOK

Gleiche Regelungen betreffen ein behindertes Kind. Den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen Sie bei Ihrer AOK. Die Berechnung der Bezahlung richtet sich nach dem letzten Bezug beim Arbeitgeber. Es gibt einen Online Rechner, der Ihnen zur Verfügung steht. Dort finden Sie im Internet auch ein Muster des Antrages. Wenn Sie ein wenig im Internet suchen, dann finden Sie auch noch weitere Quellen, wo Sie ebenso ein Muster eines Formulars für einen Antrag finden können. Der Online Rechner kann von jeder Person genutzt werden. Dabei können die Daten von dem letzten Arbeitgeber genutzt und eingegeben werden.

Wenn Sie davor arbeitslos waren, dann können Sie ebenso einen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen wenn Sie vor der Schwangerschaft auch versichert waren. Damit dient aber auch die Höhe des Arbeitslosengeldes als Maßgabe zur Berechnung der Höhe der Bezahlung. Familienversicherte Frauen mit einer geringfügigen Beschäftigung beantragen das Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt. Arbeitslos zu sein steht also nicht im Widerspruch zum Antrag auf Mutterschutz. Ein Muster des Antrags liegt bei der AOK auf. Die Erfahrung ist grundsätzlich auch bei dieser Zielgruppe sehr gut.

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