Kassenrezept ab 2020 auch als Wiederholungsverordnung

Ein Kassenrezept für die Apotheke ist ab 2020 nun auch als Wiederholungsverordnung möglich. Informieren Sie sich welche Voraussetzungen erforderlich sind und welche Patientengruppen einen Anspruch darauf haben.

Das Kassenrezept kann 2020 als Wiederholungsverordnung ausgegeben werden

Wer regelmäßig das gleiche Medikament verschrieben bekommt, musste bislang immer wieder den behandelnden Arzt aufsuchen, wenn ein neues Kassenrezept fällig war. Das kostet wertvolle Zeit, denn in der Regel wird für die erneute Rezeptvergabe noch ein Termin fällig. Auch kann die regelmäßige Abholung eines neuen Kassenrezepts für viele Patienten eine körperliche Anstrengung sein. Je nach Wohnort sind größere Anfahrtswege nötig. Wiederverwendbare Rezepte bedeuten nun eine große Zeitersparnis.

Was bedeutet die Wiederholungsverordnung bei einem Kassenrezept?

Ab 2020 können Ärzte auf einem auszustellenden Kassenrezept die Gültigkeit und mögliche erneute Abgabe vermerken. Bis zu viermal kann das verordnete Medikament dann mit dem gleichen Kassenrezept bei der Apotheke abgeholt werden. Wichtig ist: Die verschriebene Packungsgröße muss dieselbe sein. Die Verschreibung des Medikaments besitzt eine Gültigkeit von drei Monaten außer der Arzt vermerkt die Gültigkeit nach der Erstausgabe.

Für wen ist die Wiederholungsverordnung bei einem Kassenrezept möglich?

Die Neuerung für 2020 betrifft Patienten, die als chronisch krank gelten und deswegen einen regelmäßigen Bedarf an Medikamenten haben. Mehrere Kriterien weisen die Patienten hierbei als chronisch krank aus.

  • Der Gesetzgeber sieht vor, dass Patienten, die mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit über die Dauer von mindestens einem Jahr benötigen, als chronisch krank gelten
  • Es liegt
    • eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent
    • Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5
    • Grad der Behinderung vor
  • Aufgrund einer Verminderung der Lebenserwartung, einer dauerhaften Beeinträchtigung der Lebensqualität oder einer lebensbedrohlichen Verschlimmerung der Erkrankung wird auf ärztliches Anraten eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich
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Welche chronischen Krankheiten fallen darunter?

Chronische Krankheiten, bei welchen die Patienten eine Dauerbehandlung benötigen sind zum Beispiel Asthma, koronare Herzkrankheiten, Tumore oder Diabetes mellitus. Ob bei Ihnen der Status vorliegt, kann ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt klären.

Weitere Informationen zur neuen Wiederholungsverordnung für ein Kassenrezept ab 2020 finden Sie auch auf der Website der Deutschen Verbraucherzentrale.

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